Mainz, Deutschland – 21. Februar 2025 – Die Debatte um das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG) war im vergangenen Jahr das umstrittensten politischen Themen in Deutschland.
Es wurde der Eindruck vermittelt, das Gesetz sei eine „Erfindung“ der Ampel-Koalition und das persönliche „Kind“ von Robert Habeck.
Ein Blick auf die Geschichte und Entwicklung des Gesetzes zeigt, dass diese Darstellung falsch ist.
Nicht nur die Sicht auf das Gesetz selbst, sondern auch die öffentliche Wahrnehmung wurde durch die einseitig emotionalisierte Berichterstattung der Medien, insbesondere der Springer-Presse, verzerrt. Diese Dynamik führte zu Fehlentwicklungen, die letztlich den Verbrauchern und der deutschen Wirtschaft Schaden zugefügt haben.
Schauen wir uns den langen Weg des Gebäudeenergiegesetzes genau an
Die Wurzeln des GEG reichen Jahrzehnte zurück, also weit in die Zeit vor der Ampelkoalition.
Bereits 1952, unter der Regierung von Konrad Adenauer, begann die systematische Erfassung des Energieverbrauchs in Gebäuden. Die Energieeinsparung in Gebäuden wurde in der DIN-Norm 4108 geregelt. Diese Regelung und hatte zunächst wirtschaftliche Ziele, legte aber den Grundstein für eine Politik, die später mit der Energieeinsparung und dem Klimaschutz verknüpft wurde.
Ein entscheidender Wendepunkt war die Ölkrise in den 1970er-Jahren. Unter der sozialliberalen Koalition von Helmut Schmidt wurde 1976 das „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden“ verabschiedet. Es war die erste rechtliche Grundlage, die verbindliche Standards für den Wärmeschutz in Gebäuden einführte. In den folgenden Jahrzehnten erfolgten zahlreiche weitere Anpassungen und Reformen, getragen von wechselnden politischen Konstellationen.
2017 nahm erneut die Diskussion um das GEG Fahrt auf mit dem Ziel, die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Erstmals wurde neben der Energieeinsparung auch der Klimaschutz in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt.
Das Gesetz sollte dazu beitragen, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen und die im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Ziele für das Jahr 2030 zu erfüllen. Außerdem sollte der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis 2020 auf 14 Prozent gesteigert werden.
Die Diskussionen von 2017 blieben zunächst erfolglos. Es war damals schon schwierig, die verschiedenen Interessen in Einklang zu bringen.
2019 wurden die parlamentarischen Diskussionen wieder aufgenommen. Das Gesetzgebungsverfahren lief bereits seit mehreren Jahren, mit dem Ziel, die Vorgaben im Gebäudebereich zu vereinheitlichen und zu vereinfachen
Der lange Gesetzgebungsprozess von 2017 bis 2020 hat mehrere Gründe:
Komplexität: Das GEG sollte ein neues, einheitliches und aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien schaffen. Die Zusammenführung verschiedener bestehender Gesetze und Verordnungen war eine komplexe Aufgabe.
Interessenkonflikte: Es gab unterschiedliche Ansichten zwischen Wirtschaftsverbänden, Umweltorganisationen und politischen Akteuren über die Ausgestaltung des Gesetzes. Während einige Parteien ambitioniertere Klimaschutzziele forderten, warnten andere vor zu hohen technischen Anforderungen und möglichen wirtschaftlichen Belastungen.
Politische Prozesse: Die Abstimmung zwischen verschiedenen Ministerien, Ausschüssen und Interessengruppen nahm viel Zeit in Anspruch.
Anpassungen und Überarbeitungen: Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses wurden Ziele und Formulierungen mehrfach angepasst. Beispielsweise wurden im Kabinettsentwurf vom Oktober 2019 konkrete quantitative Ziele entfernt, die noch im Entwurf vom Mai 2019 enthalten waren.
Schließlich wurde das Gebäudeenergiegesetz am 18. Juni 2020 vom Bundestag verabschiedet und trat am 1. November 2020 in Kraft. Es vereinte die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (ENEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetzes (EEWärmeG).
Darin wurde das Betriebsverbot für Heizkessel und Ölheizungen unter § 72 wie folgt geregelt:
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen (GEG 2020)
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf:
- Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie
- heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Die 2024 in Kraft getretene Novellierung des GEG unter der Ampel-Koalition wirkte sich auf das in § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen textuell wie folgt aus.
- 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen (GEG 2024)
(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
- Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,
- heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt sowie
- heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, soweit diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Man muss schon sehr genau hinschauen, um die textuellen Anpassungen im Text zu finden.
Spoiler: sowie ersetzt mit Komma, Punkt ersetzt mit sowie …
Wirklich ein Hammer. Man verzeihe mir an dieser Stelle meine Ironie.
Der Weg bis zur jüngsten Novellierung unter der Ampel-Koalition war also ein jahrzehntelanger Prozess, geprägt von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen. Die Darstellung, das GEG sei eine “Erfindung” der Grünen oder gar ausschließlich Robert Habeck zuzuschreiben, ist daher nicht haltbar.
Die Springer-Presse beeinflusst die öffentliche Debatte
Die Berichterstattung der Springer-Presse hat die öffentliche Wahrnehmung des Gesetzes entscheidend geprägt. Besonders WELT und BILD-Zeitung nutzte emotionalisierende Schlagzeilen und ein vereinfachtes Framing, um das Gesetz in ein negatives Licht zu rücken.
- “Heizungsverbot”-Framing
Die Springer-Medien reduzierten die komplexen Inhalte des Gesetzes auf die vereinfachte Botschaft eines „Heizungsverbots“. Diese Darstellung erweckte den Eindruck, Hausbesitzer müssten sofort ihre funktionierenden Heizsysteme austauschen, obwohl es zahlreiche Übergangsfristen und Ausnahmen gibt. Die tatsächlichen Inhalte und Fördermaßnahmen des Gesetzes wurden in der Berichterstattung ignoriert oder nur beiläufig erwähnt.
Ebenso das bereits aus der Großen Koalition stammende GEG von 2020, in dem ja die GroKo ein Verbot festgelegt hatte.
Es leuchtet ein, dass diese beiden Parteien sich für eine Aufklärung nicht einsetzten. Im Gegenteil, die Union verurteilte das Gesetz ebenfalls lautstark. - Fokussierung auf Kosten
Die Berichterstattung legte besonderen Fokus auf die möglichen Kosten für den Einbau neuer Heizsysteme. Dabei wurden die höchsten Kostenschätzungen als Grundlage verwendet, während staatliche Fördermaßnahmen kaum Erwähnung fanden. Dies führte zu einer breiten Verunsicherung in der Bevölkerung, die viele Verbraucher dazu brachte, kurzfristig in fossile Heizsysteme zu investieren, entgegen langfristiger Klimaziele und ökonomischer Vernunft. - Politische Polarisierung
Das Gesetz wurde als Symbol einer angeblich „übergriffigen“ Klimapolitik dargestellt. Dabei wurde insbesondere Robert Habeck persönlich angegriffen und für die Kommunikation des Gesetzes verantwortlich gemacht, obwohl es Ergebnis einer koalitionsübergreifenden Arbeit war. Die Springer-Presse verstärkte zudem die internen Spannungen innerhalb der Ampel-Koalition, indem sie vor allem auf die Konflikte zwischen Grünen, SPD und FDP abzielte.
Schäden für Verbraucher und Wirtschaft
Die Auswirkungen dieser einseitigen Berichterstattung waren gravierend.
- Viele Hausbesitzer entschieden sich aus Angst vor einem „Heizungsverbot“ dazu, kurzfristig fossile Heizungen zu installieren. Dies geschah oft ohne Berücksichtigung von Förderprogrammen oder den langfristigen Betriebskosten. Solche Entscheidungen stehen nicht nur im Widerspruch zu den Klimazielen, sondern führen auch zu einer technologischen Sackgasse.
- Die Wärmepumpenindustrie, ein zentraler Pfeiler der deutschen Energiewende, wurde durch die verunsicherte Nachfrage ausgebremst. Während Hersteller und Handwerksbetriebe in fossile Heizungen investierten, wurde der notwendige Ausbau klimafreundlicher Technologien verzögert. Die deutschen Unternehmen verloren so wichtige Marktanteile im internationalen Wettbewerb.
- Der öffentliche Druck, verstärkt durch die mediale Kampagne, führte dazu, dass das Gesetz mehrfach abgeschwächt und verzögert wurde. Dies hat nicht nur die Handlungsfähigkeit der Politik eingeschränkt, sondern auch das Vertrauen der Bürger in die Klimapolitik geschwächt.
Das Gebäudeenergiegesetz ist weder eine neue Erfindung der Ampel-Koalition noch ein persönliches Projekt von Robert Habeck.
Es ist das Ergebnis eines langen politischen Prozesses, der Jahrzehnte zurückreicht und von verschiedenen Regierungen geprägt wurde.
Die einseitige und oft polemische Berichterstattung, insbesondere durch die Springer-Medien, hat jedoch dazu beigetragen, die öffentliche Debatte zu verzerren, ja zu vergiften.
Welchem Ziel diente diese bewusste Verzerrung?
Man weiß, dass der Hauptaktionär von Springer, KKR, wirtschaftliche Interessen im fossilen Energiesektor verfolgt. Laut Berichten von LobbyControl könnte KKR versucht haben, über den Springer-Konzern Einfluss auf die öffentliche Meinung in Deutschland zu nehmen, um Klimaschutzgesetze wie das GEG abzuschwächen.
Die dadurch ausgelöste Verunsicherung hat nicht nur dem Gesetz, sondern auch den Verbrauchern und der deutschen Wirtschaft erheblichen Schaden zugefügt. Insbesondere die Wärmepumpenindustrie, ein Schlüsselbereich für die Energiewende, wurde durch diese Dynamik geschwächt.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GEG.pdf
https://www.buzer.de/72_GEG.htm
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/280/VO.html
Deutscher Bundestag – 1976: Als die Einsparung von Energie in Gebäuden Gesetz wurde
Chronologie des Streits um das Heizungsgesetz – Politik – SZ.de
Das neue Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten
https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-und-klima/springer-konzern-nutzte-hauptaktionaer-kkr-den-medienkonzern-fuer-politische-einflussnahme-118529/0705209.pdf
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